Aktuelle Nachrichten

Projekte

Fortbildung: Rechtliche Sicherheit in der Vorstandsarbeit (Akademie für Ehrenamtlichkeit Deutschland)

Durch ihren gemeinnützigen Status haben Vereine, Stiftungen und Non-Profits rechtlich in vielerlei Hinsicht eine besondere Stellung. Von der Anerkennung und dem Erhalt der Gemeinnützigkeit über die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen bis zur Vorstandsarbeit gibt es zahlreiche rechtliche Aspekte, die unbedingt beachtet werden müssen. Doch in vielen Organisationen wird auf Grundlage von Halbwissen oder überholter Regelungen gearbeitet. Um Fehler zu vermeiden und ein Haftungsrisiko auszuschließen, lohnt es sich, genau hinzuschauen, Rechtssicherheit zu gewinnen, Prozesse und die Satzung regelmäßig anzupassen sowie über Reformen informiert zu sein.

Weitere Informationen und Anmeldung: https://www.ehrenamt.de/Seminare/Handwerkszeug_und_rechtliche_Aspekte/537_Rechtliche_Sicherheit_in_der_Vorstandsarbeit.htm

 

 

Besserer Schutz von Personen, die dem Gemeinwohl dienen: Gesetzentwurf

Die Bundesregierung will Personen, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten ausüben, besser schützen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (Drucksache 20/12950) vorgelegt, der entsprechende Änderungen im Strafgesetzbuch vorsieht. Damit sollen zunehmende Angriffe auf Menschen, die dem Gemeinwohl dienen, zurückgedrängt werden. Neben Rettungskräften, Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr werden auch Medienschaffende und ehrenamtlich Tätige in der Flüchtlingshilfe als Betroffene solcher Angriffe genannt. Solche Angriffe stellten eine Gefährdung des Gemeinwesens insgesamt dar: »Denn dort, wo für das Gemeinwohl tätige Personen zum Ziel von Aggressionen und Angriffen werden, steht zu befürchten, dass sie sich von solchen Tätigkeiten zurückziehen und auch andere Personen vor einem solchen Engagement zurückschrecken«. Der Entwurf soll heute am 10. Oktober 2024 in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Der Rechtsausschuss hat - vorbehaltlich der Überweisung - für Montag, 14. Oktober, eine öffentliche Anhörung zu dem Entwurf beschlossen. Die Bundesregierung hat die Vorlage als »besonders eilbedürftig« eingestuft. Die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegen daher noch nicht vor.

Gesetzentwurf

Veranstaltung "Alle reden übers Geld - wir auch!"

Am 11. Oktober 2024 findet die Veranstaltung »Alle reden übers Geld – wir auch!« in Berlin statt. Die Deutsche Stiftung für Engagement (DSEE) möchte alle unterstützen, die für ihre Projekte auf der Suche nach Förder*innen sind. In den Workshopsgeht es darum, wie man Spender*innen gewinnen kann, wie man digitale Infrastrukturen finanziert oder wie die Kunst des erfolgreichen Storytellings dem Fundraising nutzen kann.

Anmeldung

DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt) erklärt im September 2024: Versicherungschutz, Fundraising

In der Reihe DSEEerklärt der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) finden im September 2024 vier Online-Workshops statt. Zwei Workshops drehen sich um das Thema Versicherungsschutz: »Rundum sorglos – Gesetzlicher Versicherungsschutz für Vereine« am 10. September sowie »Vorsicht Vorstand – Vereinsvorstände richtig absichern« am 11. September. Zwei weitere Workshops nehmen sich des Themas Fundraising an: »Face-to-Face-Fundraising für Vereine« am 24. September sowie »Unternehmenskooperationen gestalten« am 25. September. Alle Workshops beginnen um 17 Uhr und enden um 18:15 Uhr.

Weitere Informationen und Anmeldung

Akademie für Ehrenamtlichkeit wird 30 Jahre

Seit 1994 unterstützt die Akademie für Ehrenamtlichkeit gemeinnützige Organisationen bei ihrer Entwicklung durch Qualifizierung, Beratung und spezialisierte Angebote zum Thema Engagement und Ehrenamt. Ziel ist es dabei, nachhaltige Strukturen für freiwilliges Engagement aufzubauen und zu stärken. In den nächsten Monaten sammelt die Akademie für Ehrenamtlichkeit Stimmen und Perspektiven auf Fragen rund um das Thema Engagement, begleitet von der ersten Umfrage. Die Akademie für Ehrenamtlichkeit, die Mitglied im BBE ist, freut sich über Geschichten, Anekdoten, Grußworte und Videobotschaften.

Umfrage

Schriftliche Beschlussfassung soll vereinfacht werden

Mit dem neuen "Bürokratieentlastungsgesetz" soll die schriftliche Beschlussfassung im Verein vereinfacht werden.

Dazu soll § 32 Abs. 3 BGB entsprechend geändert werden. Er regelt, dass auch ohne Versammlung der Mitglieder ein Beschluss gültig ist, wenn alle Mitglieder ihre Zustimmung zu dem Beschluss schriftlich erklären. Schriftlich bedeutet hier die Schriftform nach § 126 bzw. § 126a BGB – also mit eigenhändiger Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur.

Diese Schriftform soll durch die Textform ersetzt werden. Damit ist ein solcher Beschluss z.B. auch per E-Mail möglich.

Die gleiche Vereinfachung sieht der Gesetzentwurf auch für die Änderung des Satzungszweckes vor. Bisher konnten Mitglieder, die bei der entsprechenden Mitgliederversammlung nicht anwesend waren, ihre Zustimmung schriftlich geben. Auch hier ist künftig die einfache Textform möglich.

Am erforderlichen Quorum ändert sich damit aber nichts. Der Beschluss muss also einstimmig erfolgen, und es müssen alle Mitglieder zustimmen. Schon eine einzige Enthaltung oder fehlende Rückmeldung führt deswegen zur Ungültigkeit des Beschlusses.

Auch für Zweckänderungen ist unverändert die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich, wenn die Satzung das nicht anders regelt. Um die schriftliche Beschlussfassung zu vereinfachen, können Vereine ihre Satzung entsprechend gestalten. Dabei sollte zum einen auf die Einstimmigkeit verzichtet werden und zum anderen ein niedrigeres Quorum (z.B. zwei Drittel) verlangt werden. Insbesondere sollte die Satzung aber klarstellen, dass eine schriftliche Abstimmung auch gültig ist, wenn sich nicht alle Mitglieder beteiligen.

(Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie, Referentenentwurf vom 11. Januar 2024)

Quelle: www.vereinsknowhow.de

 

Vereinsregister: Gemeinnützigkeit muss bei Eintragung nachgewiesen werden

Mit dieser Entscheidung bestätigte das OLG Karlsruhe die Ablehnung der Eintragung eine Vereins durch das Registergericht (Beschluss vom 22.01.2024, Az. 19 W 80/23 (Wx)). Der in der Satzung enthaltene Hinweis, dass der Verein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolge, erwecke den Eindruck einer Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt und sei daher geeignet, bei Dritten einen entsprechenden Eindruck einer Anerkennung zu erwecken. Das OLG begründet das mit dem Vertrauensschutz für mögliche Spender und verlangte wie das Registergericht die Vorlage des Freistellungsbescheids.

Hinweis: Diese Rechtsauffassung widerspricht der herrschenden Praxis der Registergerichte. Zumal die Finanzämter (nach eventueller unverbindlicher Vorprüfung der Satzung) die Gemeinnützigkeit regelmäßig erst nach Vorlage des Registerauszugs erteilen.

Im behandelten Fall ging es aber um einen Verein, der offensichtlich das Existenzrecht Israels leugnete. Das Registergericht suchte erkennbar nach einen rechtlichen Hebel, die Eintragung abzulehnen. Außerdem hatte das Finanzamt den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit abschlägig beschieden und über den Widerspruch des Vereins dazu noch nicht entschieden.

Quelle: www.vereinsknowhow.de

 

Neues von der Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement (DSEE) zu Fördermöglichkeiten

51 Prozent von Ihnen kennen die DSEE-Förderdatenbank noch nicht? In der stetig aktualisierten Förderdatenbank finden Sie zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Sie passend zu Ihrem Engagement nach Bereich oder Bundesland filtern können.

Ein persönliches Angebot der DSEE: Sie haben ein konkretes Vorhaben zur Finanzierung und viele Fragen dazu? Ob für die Finanzierung der Heizung im Vereinsheim, der Sommerkonzertreihe der Kirchengemeinde oder neue kreativen Projektideen: Schreiben Sie an hallo@d-s-e-e.de und lassen Sie sich von unserem Fundraising-Team kostenlos beraten! Wir freuen uns darauf, mehr über Ihre vielfältige Arbeit zu erfahren, gemeinsam mit Ihnen die vielen Möglichkeiten der Förderlandschaft zu erkunden und individuelle Lösungen für Ihr Projekt zu finden.

Ein Videotipp zum Schluss: Im #DSEEerklärt-Video „Fördermittel“ auf der Themenseite „Geld akquirieren“ zeigen wir Ihnen, wie Sie von Beginn an den richtigen Weg zur passenden Förderung einschlagen.

LSB fördert wieder Minijobs und Homepages

Der LandesSportBund (LSB) Niedersachsen fördert im Rahmen seines Sonderprogramms „Mitgliederentwicklung“ wieder Minijobs und Vereins-Homepages. Mit der Minijob-Förderung sollen die ehrenamtlichen Strukturen in Vereinen, Sportbünden und Landesfachverbänden durch eine nebenberufliche Unterstützung gestärkt werden. Die Förderung gilt für maximal zwölf Monate. Mit bis zu 1.000 Euro unterstützt der LSB außerdem das Angebot „Die Vereinswebsite“ des DOSB, mit der die niedersächsischen Vereine ihre Websites moderner und reichweitenstärker gestalten können.
Darüber hinaus bietet das Sonderprogramm weiterhin u.a. Fördermöglichkeiten in den Bereichen Quartiersarbeit und Vereins-Beratung sowie vergünstigte und verkürzte ÜL-Lizenz Aus- und Fortbildungen.

Jetzt Antrag stellen

DSEE erklärt Vereinsschule: vier gute Vorsätze für die Vereinsgründung

Die erste DSEE-Online-Seminarreihe 2024 widmet sich allen Fragen rund um die Vereinsgründung. Von den ersten Schritten über die Wahl der passenden Rechtsform und das Erstellen einer Vereinssatzung bis zu den verschiedenen Rollen und Aufgaben im Verein: In vier Online-Seminaren erfahrt ihr alles Wichtige, damit euer Verein von Anfang an ein Erfolg wird. Melden Sie sich gleich an – klicken Sie einfach auf den Veranstaltungstitel:

Jahrbuch Engagementpolitik 2024: Bundes-Engagementstrategie

Rainer Hub und Lilian Schwalb nehmen sie aus Sicht des BBE unter die Lupe. Jan Holze und Katarina Peranić (DSEE) stellen Überlegungen zu einer besseren Engagement-Förderung in Deutschland an. Es werden der Weg vom Engagement-Fördergesetz zum Demokratie-Fördergesetz nachgezeichnet, die Zivilgesellschaft in Ostdeutschland beleuchtet und die Vereinbarkeit von Engagement und Erwerbsarbeit problematisiert. Weitere Beiträge fragen danach, vor welchen zukünftigen Herausforderungen der Katastrophenschutz steht und widmen sich den Anforderungen an eine europäische Flucht- und Migrationspolitik. Das »Kalendarium« informiert über wichtige engagementpolitische Ereignisse und Weichenstellungen. Nicht zuletzt bietet das Jahrbuch einen umfassenden Überblick über die Arbeit des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE).

Weitere Informationen

Alle Jahrbücher

Bundes-Engagementstrategie: Weitere Policy Paper des BBE (Bundesnetzwerk Bürgerliches Engagement)

Seit dem 12. September 2023 legt das BBE Beiträge zur Bundes-Engagementstrategie (BES) vor. Nach der AG »Bildung und Engagement« sowie der AG »Zivilgesellschaftsforschung« hat am 20. September die AG »Engagement junger Menschen« ihr Policy Paper veröffentlicht. Heute kommen die Policy Paper der AG »Freiwilligendienste« und der AG »Digitalisierung und bürgerschaftliches Engagement« hinzu. Entlang der Agenda des BBE wurde in den letzten Monaten die vielfältige Expertise im Netzwerk gebündelt. Erforderliche Weichenstellungen für die Engagementpolitik und -förderung der Zukunft wurden identifiziert und diskutiert. Die Ergebnisse dieses Beteiligungsprozesses beinhalten Forderungen, Empfehlungen und Lösungsansätze für gesellschaftliche Herausforderungen. Die BBE Policy Paper werden der Bundesregierung übergeben und im Netzwerk für die zukünftige politische Arbeit genutzt. Gemeinsam wollen wir Impulse für eine grundlegende Stärkung der Zivilgesellschaft setzen. Die BES wird im Jahr 2024 durch die Bundesregierung verabschiedet.

 

Tagung »Klimaschutz durch bürgerschaftliches Engagement« – Programm jetzt online

Um das Netzwerk im Bereich Klima-Engagement kontinuierlich zu stärken, lädt das Projekt »Engagiert für Klimaschutz« zum persönlichen Austausch ein unter dem Titel: »Klimaschutz durch bürgerschaftliches Engagement!? Programmtagung ENGAGIERT FÜR KLIMASCHUTZ«. Die Tagung findet am 14. September 2023 von 9:30 – 18:00 Uhr im Refugio Berlin (Lenaustr. 3-4, 12047 Berlin) statt. Das Veranstaltungsgebäude ist barrierefrei für Rollstühle zugänglich. Dolmetschende für deutsche Gebärdensprache und Deutsch werden vor Ort sein. Das Programm beinhaltet unterschiedliche Formate wie Panels, Dialogforen und Impulsvorträge. Neben fachlichen Inputs und Diskussionen wird es auch Raum für informellen Austausch, Netzwerken und ein Musikprogramm geben. Ziel der Veranstaltung soll sein, zivilgesellschaftliche Akteur*innen aus vielen verschiedenen Bereichen ins Gespräch darüber zu bringen, wie Klimaschutz sowohl innerhalb der eigenen Strukturen als auch gesellschaftlich im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation vorangebracht werden kann.

Weitere Informationen und Anmeldung

Die Voraussetzungen für die Beantragung der Ehrenamtskarte Niedersachsen/Bremen wurden angepasst

1. Ehrenamtskarte für aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst

Ab sofort können aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.

2. Absenkung der Mindestdauer des Engagements von drei auf zwei Jahre

Für den Erhalt der Karte musste der Umfang des bürgerlichen Engagements bislang wöchentlich mindestens fünf Stunden bzw. 250 Stunden im Jahr betragen und seit mindestens drei Jahren bestehen. Ab sofort gilt, dass das Engagement nur noch seit mindestens zwei Jahren bestehen muss.

Damit erfolgt eine Anpassung an die Veränderungen im Ehrenamt: Es wird punktueller und situationsbezogener, weil zahlreiche Menschen sich nicht mehr an langfristige Strukturen binden möchten.

3. Komplett digitale Beantragung der Ehrenamtskarte auf dem FreiwilligenServer

Die Ehrenamtskarte kann ab sofort auf dem FreiwilligenServer unter www.freiwilligenserver.de auf rein digitalem Wege beantragt werden. Eine weitere und grundlegende Neuerung ist die Möglichkeit für Vereine und Organisationen, für ihre Ehrenamtlichen die Ehrenamtskarte digital zu beantragen.

Die Möglichkeit einer analogen (postalischen) Antragstellung über die Eingabe der Daten in das Online-Formular, den Ausdruck und die Versendung über den Postweg steht weiterhin zur Auswahl bereit.

In Kraft getreten: "Gesetz zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht"

Hybride und virtuelle Vereinssitzungen sind jetzt unter einfacheren Voraussetzungen möglich. Eine vorherige Änderung der Vereinssatzung ist dafür nicht mehr erforderlich.

#  Hybride Mitgliederversammlungen sind Versammlungen, an denen die Mitglieder wahlweise durch Präsenz am Versammlungsort oder im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen können.

#  Virtuelle Mitgliederversammlungen sind Versammlungen, an denen die Mitglieder nur im Wege der elektronischen Kommunikation teilnehmen können.

Für hybride Mitgliederversammlungen gilt künftig Folgendes: Das Einberufungsorgan des Vereins - in der Regel der Vorstand - kann bestimmen, dass die Mitgliederversammlung als hybride Versammlung durchgeführt wird.

Für virtuelle Mitgliederversammlungen gilt künftig: Das Einberufungsorgan des Vereins - in der Regel der Vorstand - kann eine Mitgliederversammlung dann als virtuelle Versammlung einberufen, wenn er durch einen Mitgliederbeschluss dazu ermächtigt wurde.

In beiden Fällen muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung angegeben werden, wie, d.h. auf welchen elektronischen Kommunikationswegen die Mitglieder ohne Anwesenheit am Versammlungsort an der Versammlung teilnehmen können.

Den ab dem 21.03.2023 geänderten §32 BGB finden Sie unter "Downloads".

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