07.09.2021
Aktuelle Informationen für Vereine
Die Corona-Erleichterungen für Vorstände und Mitgliederversammlungen werden verlängert bis Ende August 2022
In dem „Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ wurden Sonderregelungen für Vereine geschaffen, die bis zum 31.12.2021 gelten sollten. Der Bundestag hat diese jetzt mit Beschluss vom 07.09.2021 verlängert.
Das bedeutet, diese Sonderregeln gelten nun weiter bis zum 31.08.2022:
> Die Vereine können virtuelle Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen abhalten, ohne dass ihre Satzung dies ausdrücklich vorsieht.
> Die Mitgliederversammlung kann unter Umständen verschoben werden, auch wenn in der Satzung geregelt ist, dass sie in einem bestimmten Zeitraum stattfinden muss.
> Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt, auch wenn es in der Satzung dazu keine Regelung gibt.
Bitte beachten: In dem Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelungen heißt es, dass die Verlängerung nur bei Bedarf anzuwenden sei: „Auch wenn die Erleichterungen somit noch bis einschließlich 31. August 2022 zur Verfügung stehen, sollte von diesem Instrument im Einzelfall nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemiegeschehens und im Hinblick auf die Teilnehmerzahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint.“